Jahresrechnung - Termin: jährlich 31. März

 

Alle Pächter erhalten einmal im Jahr eine Rechnung. Diese fast alle Posten zusammen, welche lt. Pachtvertrag jährlich zu zahlen sind:

 

-Pacht für das mit einer Garage bebaute Grundstück

-Mitgliedsbeitrag

-Grundsteuer B (Sie erhalten dazu keinen Steuerbescheid mehr – die Zahlung erfolgt per Umlage über die oben genannte Rechnung)

-Regenwasser, falls angeschlossen (wie gewohnt per Umlage auf Basis der Rechnung vom Abwasserverband – in der Geschäftsstelle einsehbar)

 

Das hinterlegte Zahlungsverfahren entnehmen Sie bitte der Rechnung:

Vermerk "LS" in Spalte "Zahlung" -> Lastschrift -> wird von Ihrem Konto abgebucht

kein Vermerk -> bitte überweisen

Zahlungsziel:  ist der 31. März 


Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen gern einen Ratenzahlungsplan an. Bitte melden Sie sich dazu in der Geschäftsstelle.


Mitgliederversammlung

voraussichtlich 11.10.2025, 10:00 Uhr,

Aula Stadtfeld-Gymnasium 

 

                    Tagesordnung folgt rechtzeitig

 


Informationen zum Stromnetz  ->  

 


Alte Zähler im Garagenkomplex Stadtfeld

 

Unser Garagenkomplex im Wohngebiet Stadtfeld ist mit 950 Garagen der Größte in Wernigerode. In diesem sind in den meisten Fällen noch alte Stromzähler aus DDR-Zeiten verbaut. Bei den jährlichen Stromablesungen wurde durch die Verantwortlichen immer häufiger festgestellt, dass viele dieser Zähler nicht mehr ordnungsgemäß arbeiten.

Der Garagenkomplex ist in zwei Bereiche unterteilt (Komplex I und II) mit jeweils einer Mess-Säule (Hauptzähler), die bei den Stadtwerken auf den Namen der Hauptkassierer abgerechnet werden.  Die Summe aller Zähler in den Garagen weicht immer mehr von der abgerechneten Summe in den Hauptzählern ab. Dieser Verlust hat inzwischen  Größenordnungen erreicht, die es dringend erforderlich macht die alten Zähler zu wechseln. Bisher wurde der Verlust weitgehend über die Grundgebühren abgefangen.

 Diese mussten aber in den letzten Jahren angehoben werden, was oft zu Diskusionen vor Ort führte.

Jeder Garagenbesitzer wird gebeten seine Elektroanlage durch einen Fachbetrieb prüfen und sich einen neuen, geeichten Zähler einbauen zu lassen! Die Hauptkassierer im sogenannten Komplex II weisen darauf hin, dass sie unter Umständen gezwungen sind einzelne Zeilen (mit besonders hohen Verlusten) von der Stromversorgung abklemmen zu lassen, sollte es weiterhin bei diesen großen Verlusten bleiben.

Für Rückfragen dazu können die betroffenen Garagenbesitzer sich gern an die Hauptkassierer wenden.